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Grundversorger Erdgas

Grundversorger

Grundversorger ist nach § 36 Abs. 2 EnWG jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde durch die Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH zum 1. Juli 2024 festgestellt, dass die Stadtwerke Mühlhausen GmbH für die nächsten drei Kalenderjahre, d. h. ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH ist.

Aktuelle Informationen: Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe. 

Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.